Kernkompetenz und Kerngeschäftsfeld der Kenston Services GmbH ist die aktuarielle Beratung und Begleitung von Arbeitgebern jeder Art hinsichtlich ihrer betrieblichen Versorgungswerke.
Versorgungsverpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die aus Direktzusagen resultieren, werden über Pensionsrückstellungen bilanziell beim jeweils zusagenden Unternehmen abgebildet. Diesbezüglich kommen sodann grundsätzlich nachfolgende bilanzielle Bewertungsmöglichkeiten in Betracht bzw. zum Ansatz:
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steuerbilanzielle Bewertung gemäß § 6a Einkommenssteuergesetz (EStG);
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handelsrechtliche Bewertung nach den Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG);
- internationale Rechnungslegung gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Die Kenston Services GmbH begleitet vor diesem Hintergrund Arbeitgeber aller Größenordnungen bei der bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Hierzu werden alle notwendigen Bilanzansätze betrachtet und abschließend bewertet.
Dabei umfasst das Spektrum neben der jährlichen Rückstellungsberechnung auch Langfrist-Prognosen bzw. Simulationen nach verschiedenen Szenarien. In gleicher Weise werden auch Berechnungen und Gutachten für pensionsähnliche Verpflichtungen erstellt (z. B. Verpflichtungen für Jubiläumsleistungen, aus Altersteilzeitvereinbarungen und andere).
Ergänzend zur aktuariellen Beratung von Unternehmen im allgemeinen, besteht eine weitere Kernkompetenz der Kenston Services GmbH in der umfassenden Begleitung von Pensions- und Sterbekassen. Neben der Bereitstellung von Verantwortlichen Aktuaren sind auch vollständige Funktionsausgliederungen Teil der Dienstleistungen.
Das Team der Kenston Services GmbH besteht aus Diplom-Mathematikern, Aktuaren (DAV) und IVS-Sachverständigen, die auf jahrzehntelange Berufserfahrung zurückblicken können.