Die Kenston Services GmbH stellt Verantwortliche Aktuare für regulierte Pensionskassen bereit.
Lebensversicherungsunternehmen sind verpflichtet, einen Verantwortlichen Aktuar zu bestellen. Dies gilt auch für Pensions- und Sterbekassen, soweit sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen.
In erster Linie hat der Verantwortliche Aktuar sicherzustellen, dass die Berechnungen der Prämien und Deckungsrückstellungen den entsprechenden Regelungen des Handelsgesetzbuches und den erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen. Dabei muss er die Finanzlage des Unternehmens insbesondere daraufhin überprüfen, ob die dauerhafte Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist.
Außerdem hat der Verantwortliche Aktuar Vorschläge für eine angemessene Überschussbeteiligung zu machen und zu erläutern, aus welchen Tatsachen und Annahmen sich die Angemessenheit seines jeweiligen Vorschlags ergibt. Hinzu kommt der Erfahrungsbericht an den Vorstand, in dem der Verantwortliche Aktuar über die Kalkulationsansätze und weitere Annahmen seiner Bestätigung berichtet.
Bei regulierten Pensions- oder Sterbekassen sind die Berechnungen nach den genehmigten Geschäftsplänen zu erstellen. Insofern beschränkt sich der Erläuterungsbericht auf die Bestätigung, dass die Deckungsrückstellung nach dem genehmigten Technischen Geschäftsplan berechnet wurde. Allerdings nimmt hier die Bedeutung des Verantwortlichen Aktuars zu, wenn er die Kommunikation bei der Erstellung oder Änderung der Technischen Geschäftspläne zumindest begleitet oder vollständig übernimmt. Und gerade bei Versicherungsunternehmen, die mit ehrenamtlichen Vorständen oder in Nebentätigkeit zur Hauptbeschäftigung bei einem Trägerunternehmen geleitet werden, ist es wichtig, dass die Unternehmen einen engen Ansprechpartner mit einer breiten Übersicht über die vielfältigen Probleme und Lösungsansätze eins Lebensversicherers haben. Dabei geht das Spektrum von normalen versicherungstechnischen Fragen über die Erläuterung zur verursachungsgerechten Zuordnung von Überschüssen hin zur Unterstützung des Risikomanagements oder bei der Konzeption von vereinfachten Asset-Liability-Management-Ansätzen.